Liberalisierung der Online-Apotheken in der Schweiz: Änderungen und Möglichkeiten

Verbotene Versandapotheken:

Im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland sind in der Schweiz Versandapotheken, die rezeptfreie Medikamente online verkaufen, untersagt. In der Schweiz können rezeptfreie Arzneimittel zwar in Apotheken erworben werden, jedoch ist der Versand dieser Medikamente nur mit ärztlicher Verschreibung zulässig.

Die Versandapotheke „Zur Rose“ hat dieses Verbot in der Vergangenheit umgangen, indem Kunden einen Gesundheitsbogen ausfüllen mussten, der dann an Ärzte weitergeleitet wurde. Diese stellten daraufhin das gewünschte Rezept aus. Im Jahr 2015 entschied jedoch das Bundesgericht, dass Ärzte ein Rezept für den Versand rezeptfreier Arzneimittel nur nach persönlichem Kontakt mit dem Patienten ausstellen dürfen. Daraufhin änderte „Zur Rose“ ihre Praxis.

Potenzielle Liberalisierung der Schweizer Online-Apotheken:

Aus der Perspektive von „Zur Rose“ ist die strenge Schweizer Regelung veraltet, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch hierzulande der Online-Verkauf von rezeptfreien Medikamenten erlaubt sein wird.

Anfang Januar 2021 musste sich Walter Oberhänsli, Gründer und CEO der Frauenfelder Versandapotheke „Zur Rose“, vor dem Bezirksgericht Frauenfeld für Vorfälle verantworten, die vom Apothekerverband Pharmasuisse angeklagt wurden und fünf bis sechs Jahre zurückliegen.

Gleichzeitig deutet sich eine grundlegende Gesetzesliberalisierung beim Versand rezeptfreier Medikamente an. Das Bundesamt für Gesundheit prüft derzeit im Auftrag des Bundesrats, ob das Versandverbot rezeptfreier Arzneimittel noch zeitgemäss ist.

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